Unterschiede zwischen PKV und GKV
Wie Sie Krankenversicherungen richtig vergleichen
Krankenversicherungen lassen sich nicht einfach anhand ihrer anfänglichen Monatsbeiträge vergleichen. Insbesondere der Vergleich zwischen PKV und GKV benötigt eine individuelle Berechnung anhand mehrerer Kriterien.
Beispielsweise sind die Beiträge der PKV anfangs meist lange Zeit niedriger, die Beiträge zur GKV sinken dagegen in der Rente wieder. Es muss also die gesamte Versicherungsdauer berücksichtigt werden. Die GKV versichert Kinder unter bestimmten Umständen kostenlos mit. Eine einfache Übersicht dazu finden Sie unter: GKV Familienversicherung für Kinder. Die PKV bietet dagegen oft bessere Leistungen.
Im folgenden nennen wir die grundlegenden Unterschiede zwischen PKV und GKV, und erklären, was die wirklich wichtigen Kriterien für einen Vergleich sind. Wenn Sie sich nicht selbst einarbeiten möchten, nutzen Sie einfach unsere individuelle Berechnung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV ist in ihren Preisen und Leistungen stark vom Gesetzgeber reglementiert (Sozialgesetzbuch V), wohingegen für die PKV nur Mindestanforderungen definiert werden.
Beitragssatz
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2015 gilt für jede Krankenkasse grundsätzlich ein Beitragssatz von 14,6% des Bruttoeinkommens. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, derzeit gut 2% (ebenfalls mit Ausnahmen). Von beidem übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber genau die Hälfte.
Zusatzbeiträge
Zusätzlich kann jede Krankenkasse außerdem einen beliebigen Zusatzbeitrag erheben, der sich seit 2015 ebenfalls am Einkommen bemisst, also als prozentualer Satz angegeben wird. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich vom Versicherten getragen, es gibt also keinen Zuschuss vom ggf. vorhandenen Arbeitgeber. Damit möchte der Gesetzgeber Konkurrenz zwischen den gesetzlichen Krankenkassen schaffen. Der bis 2014 vorgesehene Sozialausgleich kommt nicht mehr zum Einsatz. Die existierende Finanzierungslücke wird daher vsl. über steigende Zusatzbeiträge finanziert werden müssen.
Siehe auch: FAQ: Welche Annahmen liegen der prognostizierten GKV-Beitragsentwicklung zugrunde?
Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich wegen der Reglementierung in Ihren Leistungen nur wenig (nur bei manchen Leistungen), konkurrieren aber vor allem durch die Höhe ihres Zusatzbeitrags. Ein Vergleich ist hier also relativ einfach.
Selbstbehalt
Mittlerweile bieten die meisten Krankenkassen auch andere Tarif-Varianten an (sog. Wahltarife), die z.B. einen Selbstbehalt bieten. Damit zahlen sie effektiv weniger Beiträge, haben aber höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall. Ob sich dies für Sie lohnt, können Sie mit einer individuellen Berechnung abschätzen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV funktioniert anders. Die Beiträge sind nicht einkommensabhängig, jedoch können nur Selbständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln.
Auf der Kostenseite sollten Sie vor allem folgende Kriterien bei der PKV berücksichtigen:
Beiträge
Die anfänglichen Monatsbeiträge sind ein grober Indikator für die Preis- und Leistungsklasse eines PKV-Tarifs. Die tatsächlichen Kosten werden aber von weiteren (nicht so gut sichtbaren) Faktoren mitbestimmt, siehe unten.
Zu beachten ist außerdem, dass die Beiträge im Lauf der Zeit steigen werden. Sie orientieren sich dabei im Wesentlichen an den im Alter steigenden Behandlungskosten. Die jährliche prozentuale Steigerung im Prognose-Rechner ist dabei jedoch nur eine vereinfachende Annahme. In der Praxis werden die Steigerungen sprunghafter ausfallen.
Siehe auch: FAQ: Welche Annahmen liegen der prognostizierten PKV-Beitragsentwicklung zugrunde?
Unseriöse Anbieter ködern Neukunden mit auffallend niedrigen Beiträgen (z.B. 59€) und erhöhen diese dann mit dauerhaft extremen Steigerungsraten von z.B. 10% jährlich. Nachdem diese Steigerungen allein auf Marketingüberlegungen beruhen statt auf tatsächlichen Kostenentwicklungen sind sie kaum vorherzusehen. Daher raten wir von solchen Angeboten ab.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist in der PKV üblich, kommt aber nicht nur bei Krankenversicherungen vor. Meist wird er auch Selbstbeteiligung gennant. Ein Selbstbehalt von z.B. 1.200€ bedeutet, dass der Versicherte bis zu 1.200€ im Jahr für seine Arztleistungen selbst bezahlen muss. Erst danach springt die PKV ein und übernimmt die Kosten, die darüber hinaus gehen.
Der Selbstbehalt gilt normalerweise für die Summe aller Rechnungen, man muss also nicht bei jeder Rechnung 1.200€ selbst bezahlen. Allerdings kann es sein, dass der Selbstbehalt nur für stationäre Behandlungen im Krankenhaus oder nur für Zahnbehandlungen gilt, für andere Kostenarten jedoch nicht. Unser Prognose-Rechner stellt eigens Eingabefelder bereit, um auch dies berücksichtigen zu können.
Hatte man Behandlungen unter 1.200€, zahlt man in diesem Beispiel alles selbst. Dafür haben PKV-Tarife mit Selbstbehalt generell auch einen niedrigeren Monatsbeitrag. So könnte es sein, dass man durch einen Selbstbehalt von 1.200€ bereits 800€ im Jahr an Beiträgen spart. Ob sich ein Tarif mit hohem Selbstbehalt lohnt, hängt also davon ab, wie viele Behandlungen man in Anspruch nimmt. Dies lässt sich im Prognose-Rechner als Gesundheitsszenario modellieren.
Erstattungssatz
Nicht immer erstatten Krankenversicherungs-Tarife 100% der Behandlungskosten. Dies gilt für PKV und GKV. Insbesondere beim Zahnersatz ist es üblich, dass der Patient grundsätzlich einen Teil selber zu tragen hat, also z.B. nur 50% oder 80% erstattet werden. Stationäre Behandlungen, also kostspielige Operationen und langfristige Krankenhaus-Aufenthalte, werden allerdings fast immer zu 100% übernommen.
Erstattungs-Limit
Vor allem beim Zahnersatz gibt es manchmal einen Höchstbetrag, der pro Kalenderjahr von der PKV übernommen wird, z.B. 4.000€. Teilweise steigt dieses Limit auch mit der Zahl der Versicherungsjahre an, so dass es im ersten Jahr z.B. nur 1.000€ beträgt, im zweiten 2.000€, usw. Kosten, die über diesen Wert hinaus gehen, trägt man dann jeweils selber.
Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre
Nimmt man als Versicherter in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch (d.h. man reicht keine Rechnungen zur Erstattung bei der Krankenversicherung ein), so bekommt man bei einigen Tarifen der PKV eine Art Prämie ausbezahlt, z.B. 1,5 Monatsbeiträge.
In der Praxis würde man also erst dann Rechnungen bei der PKV einreichen, wenn sie den Wert der voraussichtlichen Rückerstattung überschreiten. Wird z.B. eine Rückerstattung von 300€ erwartet, ist es sinnvoll, Rechnungen im Gesamtwert von 200€ selbst zu begleichen. In Kombination mit einem Selbstbehalt kann dies eine attraktive Option sein, da in diesem Fall kleinere Behandlungskosten ohnehin selbst getragen werden. Im Ergebnis fallen die Beiträge zum PKV-Tarif dadurch deutlich niedriger aus.
Fazit
Bei einem PKV-Angebot sollte man neben dem anfänglichen Monatsbeitrag vor allem auf den Selbstbehalt, die Erstattungssätze, Limits und die Beitragsrückerstattung achten. Außerdem gibt es oft einige Sonderregelungen, die teilweise wichtige zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen darstellen, sich teilweise aber auch nur auf kleinere Kostenfaktoren beziehen und vernachlässigbar sind.
Da es sich bei den genannten Faktoren jedoch um vergleichsweise abstrakte Zahlen und Zusammenhänge handelt, ist es schwer als Mensch ein "Gefühl" für ihre Auswirkungen zu erlangen. Deshalb ist es gerade in diesem Bereich schwer, eine Entscheidung auf intuitiver Grundlage zu finden. Man sollte daher versuchen, die Auswirkungen der verschiedenen Tarif-Optionen zu quantifizieren, d.h. ganz konkret ausrechnen welche Kosten insgesamt - unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren - entstehen.
Genau diesen individuellen Vergleich leistet unser Rechner für Sie.