Sozialausgleich
Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2% Ihres Einkommes, so erhalten Sie den sog. Sozialausgleich in Höhe der Summe, die über die 2% hinausgeht, vom Staat erstattet.
Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.
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