Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind von der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der Ehepartner mit dem höheren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und selber privat versichert ist (SGB V §10 Abs.3). Ihre Kinder müssen in diesem Fall privat versichert werden. Nachdem auch die Wahl Ihrer eigenen Versicherung dies nicht beeinflusst, werden die Kinderbeiträge der PKV nicht in den Prognosen des GKV oder PKV Rechners ausgewiesen. Damit bleibt die Vergleichbarkeit erhalten, denn diese Beiträge muss Ihre Familie ohnehin aufbringen. Sie werden jedoch ausgewiesen, wenn Sie den GKV oder PKV Rechner mit den Daten Ihres Ehepartners ausführen.

Siehe auch Wann ist die kostenlose GKV-Familienversicherung für Kinder möglich?

Diese Begriffserklärung bezieht sich auf die Verwendung in unserem Rechner zum Vergleich von PKV und GKV Kosten.

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